Bodenrichtwerte der Gemeinde Grömbach

Bodenrichtwerte geben die Preise für typische Grundstücke der jeweiligen Gebiete (Bodenrichtwertzonen) wieder. Sie berücksichtigen also nicht die besonderen Eigenschaften einzelner Grundstücke. Innerhalb der Bodenrichtwertzonen können Zu- oder Abschläge auf die jeweiligen Bodenrichtwerte bedingt durch Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbeeinflussenden Eigenschaften wie Grundstücksgröße, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand oder Zuschnitt gerechtfertigt sein. Insofern lassen die Richtwerte keine hinreichenden Schlüsse auf den Verkehrswert einzelner Grundstücke zu. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Jeder hat die Möglichkeit, Auskünfte über Bodenrichtwerte zu erhalten. Die entsprechenden Informationen sind allen Interessenten zugänglich. Die Auskunft wird von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt. Eine schriftliche Bodenrichtwertbestätigung können Sie gegen Gebühr erhalten. Reichen Sie dazu bitte einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn ein.

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Gemeinde Baiersbronn
Geschäftsstelle
Postfach 11 20
72256 Baiersbronn
07442/8421-318
gga(@)gemeindebaiersbronn.de

Die Bodenrichtwerte werden auch zentral im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) zur Verfügung gestellt und sind unter der Internetadresse www.gutachterausschuesse-bw.de kostenfrei abrufbar.

Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Grömbach finden Sie hier

 

 

 

Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Gemeinde Baiersbronn hat kürzlich seinen ersten Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Hier finden Sie die folgende Verlinkung zur Kontaktaufnahme für die kostenpflichtige Anforderung des Grundstücksmarktberichts 2023

https://www.gemeinde-baiersbronn.de/1238